Notbeleuchtung – normgerechte Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838
Notbeleuchtung für Gewerbe und öffentliche Gebäude
Die Norm unterscheidet zwei Aufgaben. Die Sicherheitsbeleuchtung dient ausschließlich dem Schutz von Personen: Sie beleuchtet Rettungswege, kennzeichnet Ausgänge und ermöglicht das gefahrlose Verlassen des Gebäudes bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung. Die Ersatzbeleuchtung verfolgt ein anderes Ziel – sie erlaubt es, Arbeitsvorgänge im Wesentlichen unverändert fortzuführen, etwa an einer Kasse oder in einem Fertigungsbereich. Beide Systeme werden getrennt betrachtet und getrennt ausgelegt, auch wenn sie im selben Gebäude nebeneinander bestehen. Welche Anlage erforderlich ist, ergibt sich aus Gebäudeart, Nutzung, Personenzahl und den für das Objekt geltenden Vorschriften.
Normen und Kennwerte
Die zentrale Norm ist die DIN EN 1838:2025-03. Sie ist im März 2025 erschienen und ersetzt die Ausgabe 2019-11. Neu sind Anforderungen an Randbereiche von Rettungswegen sowie Anhänge zu Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit. Für Rettungswege fordert die DIN EN 1838 mindestens 1 lx auf der bewerteten Bodenfläche. Für Arbeitsstätten gilt nach ASR A2.3: mindestens 1 lx auf der Mittellinie, gemessen in maximal 20 cm Höhe. Der Übergangszeitraum läuft bis Juni 2027. Ergänzend gelten ASR A2.3, ASR A3.4 und ASR A1.3 sowie DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2024-10 für Prüfung, Wartung und Dokumentation.
Rettungswege und Rettungszeichenleuchten
Besonders zu berücksichtigen sind Stellen, an denen sich Richtung oder Höhe ändert – Treppen, Stufen, Kreuzungen und Einmündungen von Fluren, Notausgänge und der endgültige Ausgang ins Freie. Auch Brandmelde- und Löscheinrichtungen sowie Erste-Hilfe-Einrichtungen müssen entsprechend beleuchtet werden.
Rettungszeichenleuchten müssen entlang des Rettungswegs eindeutig erkennbar sein. Die zulässige Erkennungsweite hängt von der Größe des Piktogramms und von der Art des Sicherheitszeichens ab, hinterleuchtet oder beleuchtet. Daraus ergeben sich Größe und Positionierung der Rettungszeichen.
Antipanik- und Ersatzbeleuchtung
Die Antipanikbeleuchtung ist für offene oder unübersichtliche Flächen ohne festgelegte Rettungswege vorgesehen – etwa Verkaufsräume, Hallen und Foyers, wenn dies die Gefährdungsbeurteilung erfordert. Ihr Zweck ist es, Panik zu vermeiden und Personen die Orientierung zum nächsten gekennzeichneten Rettungsweg zu ermöglichen. Die Ersatzbeleuchtung ist keine Personenschutzeinrichtung im engeren Sinn, sondern hält Betriebsabläufe aufrecht, etwa an Kassen oder in sensiblen Fertigungsbereichen. Welche Leuchten wir für diese Aufgaben fertigen, zeigt unser Produktprogramm für Notbeleuchtung.
Einzelbatterie oder Zentralbatterie
Bei der Einzelbatterie hat jede Leuchte eine eigene Energiequelle. Das ist bei kleineren Anlagen oft wirtschaftlich und einfach zu erweitern, erhöht aber den Aufwand für Prüfung und Batteriewechsel, weil jede Leuchte einzeln betrachtet wird. Zentralbatteriesysteme versorgen mehrere Leuchten aus einer überwachten Quelle, können bei größeren Anlagen wirtschaftlicher sein und bündeln die Wartung. Gruppenbatterien liegen dazwischen. Die Entscheidung richtet sich nach Fläche, Leuchtenzahl, Gebäudestruktur und Ihrem Wartungskonzept.
Prüfung, Wartung, Dokumentation
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden – dazu gehören Funktions- und Betriebsdauerprüfungen. Ergebnisse, Störungen und Instandsetzungen gehören in ein Prüfbuch, das bei einer Begehung vorgelegt werden kann. Automatische Prüfeinrichtungen können vorgesehene Tests durchführen und protokollieren; Sichtkontrollen, Wartung und weitere Prüfungen bleiben erforderlich. Die Einbindung in ein übergeordnetes Lichtmanagement beschreiben wir bei den Steuerungssystemen.
Referenzprojekte
Planung, Montage, Abnahme
Wir beginnen mit der Bestandsaufnahme: Flucht- und Rettungsplan, vorhandene Leuchten sowie Zustand von Anlage und Dokumentation. Darauf folgt die Berechnung der Rettungswege und Antipanikflächen, danach das Angebot mit Leuchtenliste. Nach der Montage nehmen wir die Anlage in Betrieb, führen Prüfungen und Messungen durch und übergeben die Unterlagen für die Abnahme. Wird die Notbeleuchtung zusammen mit der Allgemeinbeleuchtung erneuert, planen wir beides in einem Zug – wie das abläuft, beschreibt unsere Lichtplanung für Gewerbeobjekte.
Das erhalten Sie
- Berechnung der Rettungswege und Antipanikflächen
- Angebot mit Leuchtenliste
- Prüfungen, Messungen und die Unterlagen für die Abnahme
Deutschlandweit im Einsatz
AVA TECH plant und montiert Notlichtanlagen in ganz Deutschland. Unsere Teams arbeiten regelmäßig in Berlin, München, Hamburg, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf sowie an Standorten außerhalb der Ballungsräume. Neben Neuanlagen übernehmen wir die Aufnahme und Bewertung bestehender Systeme: Wir gleichen die vorhandene Anlage mit den für das Objekt geltenden Anforderungen ab und zeigen den Handlungsbedarf auf.
Häufige Fragen
Wie viel Lux muss die Notbeleuchtung leisten?
DIN EN 1838 fordert für Rettungswege mindestens 1 lx auf der bewerteten Bodenfläche. In Arbeitsstätten gilt nach ASR A2.3 mindestens 1 lx auf der Mittellinie, gemessen in maximal 20 cm Höhe.
Was ändert sich mit der DIN EN 1838:2025-03?
Die Ausgabe vom März 2025 ersetzt die Fassung 2019-11. Neu sind Anforderungen an Randbereiche von Rettungswegen sowie Anhänge zu Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit. Der Übergangszeitraum läuft bis Juni 2027.
Wie oft muss die Notbeleuchtung geprüft werden?
Vorgesehen sind regelmäßige Funktions- und Betriebsdauerprüfungen. Automatische Prüfeinrichtungen können Tests durchführen und protokollieren; weitere Prüfungen und Wartungen bleiben erforderlich.
Einzelbatterie oder Zentralbatterie – was ist besser?
Das hängt von Fläche, Leuchtenzahl und Wartungskonzept ab. Einzelbatterien sind bei kleinen Anlagen oft wirtschaftlicher, Zentralbatteriesysteme bündeln Überwachung und Wartung bei größeren Objekten.
Übernehmen Sie die Wartung bestehender Anlagen?
Ja. Wir nehmen bestehende Anlagen auf, bewerten sie nach den geltenden Anforderungen und zeigen den Handlungsbedarf.
Wir gleichen Ihre Anlage mit der aktuellen DIN EN 1838 ab, dokumentieren die Abweichungen und zeigen den Handlungsbedarf – vor Ablauf des Übergangszeitraums.